| Technische Hinweise für die Auslegung und Befestigung
Für die Auslegung und das Anbringen von Steigleitern an Gebäuden oder Anlagen gelten grundsätzlich die jeweiligen Normen und
Unfallverhütungsvorschriften. Das Befestigen von Steigleitern an Gebäuden oder Anlagen muss nach Anweisung des zuständigen
Bauleiters oder Statikers erfolgen. Werden Dübel/Anker verwendet, müssen diese die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben.
Die maximalen Auszugskräfte je Befestigungspunkt betragen
- für die Aluminium-Steigleiter vertikal 1,0 kN und horizontal 0,5 kN
- für die Stahl- und Edelstahl-Steigleiter vertikal 1,1 kN und horizontal 0,6 kN
Die maximal zulässige Flächenlast für ein Podest beträgt 5,0 kN/m2.
Der Rückenschutz besteht grundsätzlich aus 5 Rückenschutzstreben.
Die Steigleitern müssen regelmäßig auf funktionssicheren Zustand und einwandfreie Befestigung geprüft werden.
Lieferung und Montage:
Die Lieferung erfolgt zerlegt jedoch konfektioniert in den vom Besteller vorgegebenen Abmessungen.
Eine bauseitige Längenanpassung und der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand entfällt damit.
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